Liebe Bürgerinnen und Bürger von Hohen Neuendorf,
ich möchte Ihnen heute einige wichtige Informationen rund um die Grundsteuer geben und gleichzeitig meine klare Position zu möglichen Veränderungen darlegen. Als Bürgermeisterkandidatin für unsere Stadt ist es mir ein Anliegen, Sie über dieses Thema in verständlichen Worten zu informieren.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundbesitz erhoben wird. Wenn Sie Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks in Hohen Neuendorf sind, müssen Sie die sogenannte Grundsteuer B zahlen. Sie erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet. Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer hängt von einem Hebesatz ab, den die Stadt festlegt. Ab 2025 sind Sie verpflichtet, die Steuer mit den geänderten Grundsteuermesssätzen zu entrichten.
Was ändert sich mit der Grundsteuerreform?
Seit dem 1. Juli 2022 bewerten die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland neu. Dies ist notwendig, damit Städte und Gemeinden ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer anhand aktueller Werte berechnen können. Als Grundstückseigentümer*innen waren Sie aufgefordert, Erklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer auszufüllen. Aktuell arbeiten die Finanzämter an der Bearbeitung der eingegangenen Grundsteuerwerterklärungen, und einige von Ihnen haben bereits ihren neuen Grundsteuermessbetrag als Neuveranlagung ab dem 1. Januar 2025 erhalten.
Aktuelle Stellungnahme der Stadt Hohen Neuendorf
Die Stadt Hohen Neuendorf hat versichert, dass sie genügend Spielraum für Anpassungen beim Grundsteuerhebesatz hat. Zum jetzigen Zeitpunkt wird voraussichtlich keine Gesamterhöhung der Grundsteuer geben. Dies wird jedoch von fundierten Daten und Fakten abhängen. Die neue Grundsteuerreform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Stadt Hohen Neuendorf keine zusätzlichen Einnahmen durch diese Reform erzielen soll. Die Hebesätze werden daher für das Jahr 2025 noch angepasst.
Nächste Schritte
Die Stadtverordnetenversammlung wird im Jahr 2024 über den neuen Grundsteuerhebesatz entscheiden. Ab dem 1. Januar 2025 werden dann die neuen Bescheide verschickt. Eine Empfehlung des Landes Brandenburg zum aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz wird voraussichtlich erst im Sommer 2024 bekannt gegeben, nachdem alle Grundstücke in unserer Stadt neu bewertet wurden.
Meine Stellungnahme
In Bezug auf eine mögliche Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in unserem Stadtgebiet stehe ich definitiv zurückhaltend gegenüber. Als Bürgermeisterkandidatin ist es mir wichtig, die finanzielle Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten. Wir sollten sicherstellen, dass etwaige Änderungen gerecht und transparent sind und die Lebensqualität in Hohen Neuendorf nicht beeinträchtigen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Grundsteuer so fair wie möglich gestaltet wird und unsere Stadt weiterhin ein attraktiver Ort zum Leben bleibt. Ihre Meinung ist mir wichtig, und ich bin bereit, mich für Ihre Interessen einzusetzen.
Ich möchte Ihnen aber auch gegenüberstellen, welche Hebesätze für die Grundsteuer die Stadt Hohen Neuendorf im Verhältnis zu unseren Nachbargemeinden erhebt:
- Hohen Neuendorf: 350%
- Birkenwerder = 410%
- Glienicke/Nordbahn = 400%
- Mühlenbecker Land = 375%
Weitere Informationen: www.grundsteuer.brandenburg.de
Foto: Sludge G, flickr, CC BY-SA 2.0 DEED